Die Auslandskrankenversicherung ist die optimale Absicherung für medizinische Notfälle im Ausland sowie die Kostenübernahme für einen eventuellen Rücktransport.
Die Reisekrankenversicherung tritt bei Aufenthalten unter einem Jahr in Kraft und ergänzt die Leistungen der Auslandskrankenversicherung.
Mit dieser Versicherung werden Stornogebühren bei unvorhergesehenen Ereignissen wie Krankheit oder einem Sinneswandel übernommen, die ansonsten von dir selbst getragen werden müssten.
Ähnlich wie die Reiserücktrittskostenversicherung deckt diese Versicherung die Stornogebühren des Reiseveranstalters, jedoch nur bei dringlichen Stornierungsgründen, nicht bei spontanen Abbrüchen.
Im Falle von Schäden an Personen oder Eigentum Dritter übernimmt diese Versicherung die entstandenen Kosten.
Für dauerhafte körperliche Schäden infolge eines schweren Unfalls im Urlaub deckt die Reiseunfallversicherung sämtliche entstehenden Kosten ab.
Diese Versicherung übernimmt die Kosten bei Diebstahl oder Beschädigung des Reisegepäcks bis zu einer festgelegten Summe.
Im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen im Ausland bietet die Reiserechtsschutzversicherung Schutz und übernimmt unter anderem Prozesskosten und Gebühren.
Bei Unfällen im Ausland bietet die Assistance-Versicherung vor Ort Unterstützung, wie beispielsweise die Organisation von Rückreisen oder Krankenbesuchen.
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